Verbraucherzentrale warnt vor Rabatt-Gutscheine
Das Resultat einer Stichprobe von rund 30 Angeboten mit Gutscheindiensten im Internet ist, dass es kein Rabattangebot ohne Überraschungen oder problematische Einschränkungen gibt. Für die entsprechenden Tester in Nordrhein-Westfalen sind die Rabatt-Gutscheine oftmals nur dann gültig, wenn eine Mindestanzahl Gleichgesinnter vorhanden ist. Daneben ist man bei 24 der Rabatt-Gutscheine gezwungen, diese innerhalb von sechs Monaten einzulösen. Sollte man diese Frist verstreichen lassen, verliert man automatisch das im Voraus gezahlte Geld oder erhält lediglich ein Teil der Summe wieder erstattet. Bei Restaurantbesuchen ist beispielsweise bei Gruppen-Gutscheinen lästig, dass man ohne eine Reservierung oder ohne Terminvereinbarung nicht weit kommt. Diverse Termine wie Feiertage, Wochenenden oder bestimmte Zeiträume sind oft aus dem Rabatt-Angebot ausgenommen. Daneben haben die Verbraucherschützer bemängelt, dass teilweise der Besuch festgelegter Filialen bei Ketten vorgegeben wird. Bei den Onlinekäufen kommen außerdem in den meisten Fällen noch Versandkosten hinzu, oder der Kunde muss im entsprechenden Online-Shop noch mehr bestellen, da ein Mindestbestellwert eingehalten werden muss. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden nicht sofort zuzuschlagen, da zahlreiche Waren und Produkte auf dem Markt oftmals günstiger oder aber zum selben Preis zu haben sind. Die Experten warnen auch, dass das zum Beispiel bei Dienstleistungen von Coaching bis Yoga das Kürzen der Beratungs- oder Trainingszeit entsprechend der Rabatthöhe angerechnet wird. Direkt beim Anbieter würde man oft die gleichen Dienstleistungen für denselben Preis erhalten, was unter anderem auch für Reisen sowie Hotels gilt. Die Verbraucherzentrale hat außerdem bemängelt, dass die entsprechenden Anbieter nicht davor zurückschrecken, den Kunden beispielsweise Schönheitsoperationen anzubieten, obwohl sie darüber im Voraus nicht über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden.