Illegale Film-Portale werden immer populärer
Jahrelang wurden von den Betreibern der Plattform „kino.to“ diverse Links zu dutzenden Streaming-Communities veröffentlicht und gesammelt. Die Nutzer konnten somit aktuelle Serien und Kinofilme über das Internet kostenlos anschauen, ohne sie herunterladen oder speichern zu müssen. Nach dem deutschen Urheberrecht sind die verlinkten Streaming-Angebote und kino.to jedoch verboten, weshalb im Juni dieses Jahres die Seite geschlossen und die 13 Verdächtige verhaftet wurden. Allerdings sind solche Plattformen unter den Deutschen nach wie vor beliebt. Alleine im vergangenen Jahr haben über 1,3 Millionen Bundesbürger diverse Film-Portale genutzt und 38 Millionen TV-Serien sowie 65 Millionen Spielfilme über das Internet angeschaut. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung. Die Nutzer beschafften sich davon rund 61 Prozent der Serien sowie 83 Prozent der Kinofilme illegal über private Websites oder Tauschbörsen. Nach wie vor ist es unter Juristen stark umstritten, ob sich die Nutzer beim Anschauen der Filme und Serien im Internet strafbar machen. Der Rechtsanwalt Arnd Böken aus Berlin betont, dass die Nutzer straffrei bleiben, sofern man das Streaming wie Fernsehen bewertet. Anders sieht es dagegen aus, wenn man es auf die Technik des so genannten Buffern abstellt und dies mit dem Herunterladen der Filme vergleicht, wo sich der Nutzer strafbar macht. In dem Fall werden beim Buffern kurzzeitig Inhalte gespeichert, was man rechtlich gesehen auch als Vervielfältigung betrachten könnte. Somit wäre der Unterschied zwischen Streaming und Download und Streaming unerheblich. Andere Juristen betonen allerdings, dass der Konsum von Streaming-Plattformen auf keinen Fall verboten sei, sofern die Nutzer keine Kopie des Inhalts machen oder die entsprechenden Daten herunterladen.