Die EU-Kommission will gezielt gegen Internet-Abzocke vorgehen
Die EU-Kommssion hat sich auf eine Verbraucherrechte-Richtlinie verständigt, die für die Bestätigung von Onlineeinkäufen eine Art “Button-Lösung” vorsieht, womit die Verbraucher im Internet besser geschützt werden sollen. Die Käufer werden in Zukunft bei kostenpflichtigen Angeboten im Internet vor den teils versteckten Kosten durch einen Hinweis gewarnt. Bevor die Ware bestellt wird, muss der Kunde durch einen Klick bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat. Nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen die neue Richtlinie gelobt hat, erwartet sie nun von der deutschen Regierung so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag zu verabschieden. Es regt sich allerdings auch Kritik in einigen Branchen, welche diese Hinweislösung für überreguliert halten. Die Eu-Staaten können bei der neuen Richtlinie dagegen bei Telefonwerbungen selbst entscheiden, ob sie derartige Hinweise auch auf diesem Gebiet einführen wollen. Sollte dies geschehen, erhalten die durch einen Werbeanrufs abgeschlossene Verträge ihre Wirksamkeit erst dann, wenn der Kunde im Nachhinein diesen Vertrag nochmals schriftlich bestätigt. Laut dem Verband der Verbraucherzentralen sollte solch ein Vorgehen auch bei Anbietern von Gewinnspielen zum Zuge kommen, damit die Verbreitung unlauterer Werbung eingedämmt wird. Durch die festgelegte Richtlinie werden sämtliche Informationsregelungen für das entsprechende Unternehmen beim Einkauf über das Internet verschärft. Neben der Erreichbarkeit des Internethändlers werden auch die Ware sowie exakte Angaben über den kompletten Preis auskunftspflichtig. Daneben legt die Richtlinie auch fest, dass beispielsweise den Verbrauchern bei Flugbuchungen im Internet nicht direkt eine Reiserücktrittsversicherung hinzugefügt wird, wie es mittlerweile noch bei vielen Anbietern der Fall ist. In Zukunft sind die Kunden dazu berechtigt, diese zusätzlichen Kosten für die Versicherung zurückzuverlangen.